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Werden Holzheizungen auf dem Land von den verschärften Feinstaub-Bestimmungen der novellierten Kleinfeuerungsanlagenverordnung ausgenommen? Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer plant Ausnahmegenehmigungen für Heizungsanlagen, die feste Brennstoffe verfeuern, im ländlichen Raum. "Alte Anlagen im ländlichen Raum von strengeren Grenzwerten auszunehmen macht weder umwelt- noch gesundheitspolitisch Sinn und verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung." Mit diesen Worten kritisiert die Sprecherin für Ländliche Räume der bündnisgrünen Bundestagsfraktion, Cornelia Behm, diese Position des Agrarministers.
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